Vornamensänderung ohne GoP

Wichtige Neuigkeit für TS mit Vornamensänderung ohne GoP im Zusammenhang mit dem PassG!

Die von den Meldebehörden bundesweit unterschiedlich geregelte Frage, ob bereits nach der Vornamensänderung das dem Vornamen entsprechende Geschlecht einzutragen ist, wurde geklärt.

Es gibt einen Durchführungshinweis des Bundesministerium des Inneren (BMI) zum Passgesetz (PassG). Seit dem 01. Oktober 2006 muss auf Antrag der Geschlechtseintrag einer transsexuellen Person mit Vornamensänderung dem (neuen) Vornamen angepasst werden. Diese Regelung wurde im Zusammenhang mit dem noch zu ändernden PassG bereits jetzt getroffen.

Sofern sich Behörden weigern sollten, sollte man sich an die Landesinnenministerien wenden, da das BMI nicht weisungsbefugt gegenüber den Landesbehörden ist.


Deborah Campbell

Letzte Änderung am 27.10.06